Corona Schnelltests für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
In der Ministerpräsident*ìnnenkonferenz am 3. März 2021 wurde beschlossen, dass die Unternehmen in Deutschland ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Corona Schnelltest machen.
In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Ministerrat am 16. März 2021 ein Testkonzept für Beschäftigte des Freistaates Bayern beschlossen.
Angesichts der Tatsache, dass Selbsttests derzeit nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen und die Beschaffung und Verteilung gewisse Zeit in Anspruch nehmen, bietet der Freistaat im Rahmen einer Übergangslösung (Stufe 1 – Schnelltests) allen Beschäftigten des Freistaates Bayern, die entweder in Präsenz oder teilweise in Präsenz arbeiten, einmal pro Woche einen kostenlosen Corona Schnelltest bei Testeinrichtungen an, die solche Tests bereits durchführen: also in den Testcentern, die von Kommunen betrieben werden oder in Apotheken, die vom 11. März 2021 an Schnelltests durchführen dürfen. Diese stellen den Beschäftigten auch eine Testbescheinigung aus.
Dieses Angebot gilt auch für die Beschäftigten der Universität, soweit sie derzeit in Präsenz oder teilweise in Präsenz arbeiten.
Eine Liste der Apotheken, die in Nürnberg Schnelltests anbieten, finden Sie hier.
Eine Bescheinigung über die Beschäftigung an der FAU zur Vorlage im Testzentrum/der Apotheke können Sie auf der Corona-Website herunterladen. Bitte lassen Sie diese von Ihrer/Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten unterschreiben und stempeln.