Aufgaben
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, unter anderem bei
- Einstellungen
- der Regelung von Arbeitszeiten
- Beförderungen und Höhergruppierungen
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Kündigungen und Entlassungen
Der Personalrat informiert die Beschäftigten regelmäßig über seine Arbeit. Er veranstaltet zweimal im Jahr Personalversammlungen, an denen alle Beschäftigte während der Dienstzeit teilnehmen können, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrats sowie dessen allgemeine Aufgaben sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt. Die Beteiligung des Personalrats soll sicherstellen, dass die Belange der Beschäftigten bei Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.
Eine genaue Aufstellung der Zuständigkeiten bzw. der Aufgaben des Personalrats finden Sie hier.