Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Essen vom 16. April 2024 hat entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen. Tarifbeschäftigte sollten ihre Ansprüche sichern; Fristablauf ist zum Ende des Monats. Mehr Infos dazu finden Sie hier: https...